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upc:kostenfestsetzungsverfahren

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Kostenfestsetzungsverfahren (EPGVO)

Dieses Kapitel beschreibt das gesonderte Verfahren zur Kostenfestsetzung, einschließlich der Anforderungen an den Antrag auf Kostenfestsetzung und die Erstattung der Kosten der Vertretung, Sachverständigen, Zeugen und Dolmetscher. Es werden die Prüfung der Formerfordernisse, das weitere Verfahren und die Berufung gegen die Kostenentscheidung festgelegt.

Regel 150 → Gesondertes Verfahren zur Kostenfestsetzung
Legt fest, dass eine Kostenfestsetzung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens sein kann, das einer Sachentscheidung und gegebenenfalls einer Entscheidung über die Festsetzung von Schadenersatz nachfolgt.

Regel 151 → Einleitung des Verfahrens zur Kostenfestsetzung
Bestimmt, dass die obsiegende Partei innerhalb eines Monats nach der Entscheidung einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellen muss und beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente.

Regel 152 → Erstattung der Kosten der Vertretung
Beschreibt die Erstattung der angemessenen und verhältnismäßigen Kosten der Vertretung und die Festsetzung von Obergrenzen für erstattungsfähige Kosten.

Regel 153 → Erstattung der Kosten von Sachverständigen
Regelt die Erstattung der Kosten von Sachverständigen der Parteien auf der Grundlage der im entsprechenden Bereich üblichen Sätze.

Regel 154 → Erstattung der Kosten von Zeugen
Beschreibt die Erstattung der Aufwendungen für Reise und Übernachtung sowie des Einkommensverlustes von Zeugen.

Regel 155 → Erstattung der Kosten von Dolmetschern und Übersetzern
Regelt die Erstattung der Kosten von Dolmetschern und Übersetzern in Abhängigkeit von deren Ausbildung und Berufserfahrung.

Regel 156 → Weiteres Verfahren
Erlaubt dem Berichterstatter, den Antragsteller aufzufordern, schriftliche Nachweise für die geltend gemachten Kosten vorzulegen, und gibt der unterlegenen Partei Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.

Regel 157 → Berufung gegen die Kostenentscheidung
Erlaubt die Berufung gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters gemäß Regel 221.

siehe auch

EPGVO Teil 1, Kapitel 5 (Regeln 150-157) → Verfahren vor dem Gericht erster Instanz (EPGVO)
Übergeordnete Seite mit allen Kapiteln zu Teil 1.

Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung (EPGVO)
Das vorausgehende Kapitel 4 zur Festsetzung von Schadenersatz.

Prozesskostensicherheit (EPGVO)
Das nachfolgende Kapitel 6 zur Prozesskostensicherheit.

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