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upc:kosten_des_verfahrens

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Kosten des Verfahrens

Im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) umfasst der Begriff „Kosten des Verfahrens“ alle im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Ausgaben, einschließlich Gerichtsgebühren, Kosten für anwaltliche Vertretung sowie sonstige notwendige Aufwendungen, über deren Verteilung das Gericht in der Kostenentscheidung befindet.

Die Kostenentscheidung ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG). Sie dient dazu, die Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien zu regeln.

Im Kontext des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) sind erstattungsfähige Kosten die angemessenen Aufwendungen, insbesondere für Rechts- und Patentanwälte, die die unterliegende Partei der obsiegenden Partei bis zur vom Gericht festgelegten Obergrenze erstatten muss.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Kapitel 5 → Kostenfestsetzungsverfahren
Beschreibt das gesonderte Verfahren zur Kostenfestsetzung, einschließlich der Anforderungen an den Antrag auf Kostenfestsetzung und die Erstattung der Kosten der Vertretung, Sachverständigen, Zeugen und Dolmetscher.

upc/kosten_des_verfahrens.txt · Zuletzt geändert: 2025/06/08 04:53 von mfreund