Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Artikel 32 (1) lit. b) EPGÜ beschreibt die Zuständigkeit des Gerichts für Klagen auf Feststellung der Nichtverletzung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten.
Das Gericht besitzt die ausschließliche Zuständigkeit für Klagen auf Feststellung der Nichtverletzung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten.
Die Frage, ob eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents vor dessen Erteilung erhoben werden kann, betrifft nicht die Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts, sondern die Zulässigkeit der erhobenen Ansprüche.1)
Artikel 32 (1) → Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für Patentklagen
Legt fest, dass das Gericht die ausschließliche Zuständigkeit für bestimmte Klagen im Zusammenhang mit Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten besitzt.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de