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Institutionelle Bestimmungen

Dieses Kapitel beschreibt die institutionelle Struktur des Einheitlichen Patentgerichts. Es legt die Zusammensetzung des Gerichts fest, das aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei besteht. Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern. Die Zusammensetzung der Spruchkörper ist multinational, und die Verfahren sind so organisiert, dass die Effizienz und Qualität der Entscheidungen gewährleistet werden. Außerdem werden die Aufgaben von Verwaltungsausschuss, Haushaltsausschuss und Beratendem Ausschuss beschrieben, die für die ordnungsgemäße Verwaltung und den reibungslosen Betrieb des Gerichts verantwortlich sind.

Artikel 6 → Gericht
Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei.

Artikel 7 → Das Gericht erster Instanz
Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.

Artikel 8 → Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz
Beschreibt die multinationalen Zusammensetzungen der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz.

Artikel 9 → Das Berufungsgericht
Das Berufungsgericht tagt in multinationaler Zusammensetzung und hat seinen Sitz in Luxemburg.

Artikel 10 → Die Kanzlei
Die Kanzlei wird am Sitz des Berufungsgerichts eingerichtet und führt Aufzeichnungen über alle Verfahren.

Artikel 11 → Ausschüsse
Es werden ein Verwaltungsausschuss, ein Haushaltsausschuss und ein Beratender Ausschuss eingesetzt.

Artikel 12 → Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Vertragsmitgliedstaaten zusammen und trifft Entscheidungen mit Dreiviertelmehrheit.

Artikel 13 → Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss setzt sich aus je einem Vertreter der Vertragsmitgliedstaaten zusammen und ist für den Haushalt des Gerichts verantwortlich.

Artikel 14 → Der Beratende Ausschuss
Der Beratende Ausschuss unterstützt die Ernennung der Richter und gibt Stellungnahmen zu deren Qualifikationen ab.

siehe auch

EPGÜ Teil 1, Kapitel II (Artikel 6-14) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Allgemeine und institutionelle Bestimmungen des EPGÜ.

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht.

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