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upc:gericht

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Gericht

Artikel 7 (3) → Lokalkammern

Artikel 2 a) EPGÜ

Für die Zwecke dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Gericht“ das Einheitliche Patentgericht, das mit diesem Übereinkommen errichtet wird.

§ 2 a) - j) → Begriffsbestimmungen
§§ 1 - 5 (Kapitel I) → Allgemeine Bestimmungen

Artikel 6 (1) EPGÜ

Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei.

Artikel 6 (2) EPGÜ

Das Gericht nimmt die ihm mit diesem Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahr.

§§ 6 - 14 (Kapitel II) → Institutionelle Bestimmungen

siehe auch

upc/gericht.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1