Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


upc:gemeinsame_vertretung

finanzcheck24.de

Gemeinsame Vertretung

Haben die Beklagten sich für eine gemeinsame Vertretung durch denselben Rechtsbeistand entschieden, ist eine einheitliche Verteidigungsschrift einzureichen; die EPGVO sieht keine Aufteilung der Verteidigungsschrift in mehrere Schriftsätze vor.1)

1)
vgl. EPG, Lokalkammer Mannheim, Beschl. v. 9. April 2025 – UPC_CFI_819/2025
upc/gemeinsame_vertretung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund