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Europäisches Patentblatt und Amtsblatt des Europäischen Patentamts

EPGÜÜbereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht TEIL I: ALLGEMEINE UND INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN KAPITEL III: Richter des Gerichts Artikel Art. 17: Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Regel 17 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Veröffentlichung von Informationen im Europäischen Patentblatt und Amtsblatt des Europäischen Patentamts im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentschutz.

Regel 17 (1) → Europäisches Patentblatt
Das Europäische Patentblatt enthält als gesonderten Teil die Angaben, deren Veröffentlichung diese Durchführungsordnung vorschreibt.

Regel 17 (2) → Amtsblatt des Europäischen Patentamts
Das Amtsblatt des Europäischen Patentamts enthält Bekanntmachungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentschutz.

siehe auch

DOEPS → Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.

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