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upc:erstellung_des_haushaltsplans
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Erstellung des Haushaltsplans

Artikel 30 EPG Satzung:

Das Präsidium legt dem Haushaltsausschuss den Haushaltsplanentwurf des Gerichts spätestens zu dem in der Finanzordnung vorgegebenen Termin vor.

siehe auch

upc/erstellung_des_haushaltsplans.txt · Zuletzt geändert: von migration

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