Dieses Kapitel beschreibt die Entscheidungen des Berufungsgerichts und deren Wirkungen. Es werden die Anforderungen an die Entscheidungen, die Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz und die Wirkungen der Entscheidungen festgelegt.
Regel 242 → Entscheidung des Berufungsgerichts
Erlaubt dem Berufungsgericht, die Berufung zurückzuweisen oder die Entscheidung des Gerichts erster Instanz aufzuheben und durch eine eigene Entscheidung zu ersetzen.
Regel 243 → Zurückverweisung
Erlaubt dem Berufungsgericht, die Klage zur Entscheidung oder erneuten Verhandlung an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen und beschreibt die Bindung des Gerichts erster Instanz an die Entscheidung des Berufungsgerichts.
EPGVO Teil 4, Kapitel 4 (Regeln 242-243) → Verfahren vor dem Berufungsgericht (EPGVO)
Übergeordnete Seite mit allen Kapiteln zu Teil 4.
Mündliches Verfahren – Berufung (EPGVO)
Das vorausgehende Kapitel 3 zum mündlichen Verfahren vor dem Berufungsgericht.
Wiederaufnahme des Verfahrens (EPGVO)
Das nachfolgende Kapitel 5 zum Verfahren bei Antrag auf Wiederaufnahme.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de