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upc:einreichung_der_erwiderung_auf_die_widerklage_auf_nichtigerklaerung_replik_auf_die_erwiderung_und_duplik_auf_die_replik

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Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung, Replik auf die Erwiderung und Duplik auf die Replik

Regel 29 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage, der Replik und der Duplik.

Regel 29 (a) EPGVO → Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung
Beschreibt die Anforderungen und Fristen für die Einreichung der Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung.

Regel 29 (b) EPGVO → Replik auf die Klageerwiderung
Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Replik auf die Klageerwiderung.

Regel 29 (c) EPGVO → Duplik auf die Replik
Legt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Duplik auf die Replik fest.

Regel 29 (d) EPGVO → Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage
Regelt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Replik auf die Erwiderung auf die Widerklage.

Regel 29 (e) EPGVO → Duplik auf die Replik auf die Erwiderung
Legt die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Duplik auf die Replik auf die Erwiderung fest.

Regel 29 (f) EPGVO → Anwendbarkeit auf einen Antrag auf Änderung des Patents
Regelt die Einreichung eines Antrags auf Änderung des Patents durch den Kläger oder den Inhaber.

Eine zwischen den Parteien vereinbarte Fristenregelung, die auf konkreten (datumbezogenen und nicht fristenbezogenen) Plan basiert, kann vom Gericht zugelassen werden, sofern sie nicht wesentlich von der gesetzlichen (fristenbezogenen) Regelung gemäß den RoP abweicht.1)

Die Frist für die Erwiderung auf eine Widerklage auf Nichtigerklärung beginnt erst, wenn der Kläger die Widerklage inhaltlich zur Kenntnis nehmen konnte.2)

Bei einem geteilten Verfahren gilt das Zustellungsdatum der ursprünglichen Widerklage für die Zwecke der Regel 29 EPGVO als Zustellungsdatum für beide Widerklageverfahren.3)

siehe auch

EPGVO, Abschnitt 1 → Weiterer Gang des Verletzungsverfahrens
Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung, Replik die Erwiderung und Antrag auf Änderung des Patents sowie Duplik auf die Replik

1)
EPG, Lokalkammer Brüssel, Beschl. v. 20. Februar 2025 – UPC_CFI_216/2024
2)
EPG, Lokalkammer Mannheim, Beschluss vom 21. Juli 2025 – UPC_CFI_79/2025, Rn. 2
3)
EPG, Lokalkammer Den Haag, Beschl. v. 28. November 2025 – UPC_CFI_619/2025, UPC_CFI_1526/2025
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