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upc:drohende_rechtsverletzungen

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Drohende Rechtsverletzungen

Unter Art. 62 EPGÜ [→ Einstweilige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen] und R. 211.1 EPGVO [→ Arten einstweiliger Maßnahmen] kann das Gericht einstweilige Maßnahmen zum Schutz des Patentinhabers gegen drohende Rechtsverletzungen anordnen, um zu verhindern, dass es zu einer Verletzung kommt, oder um die Fortsetzung der angeblichen Verletzung von der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.1)

Eine Situation der drohenden Verletzung kann durch bestimmte Umstände gekennzeichnet sein, die darauf hindeuten, dass die Verletzung noch nicht erfolgt ist, der potenzielle Verletzer aber bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass sie eintritt. Die Verletzung ist nur eine Frage des Beginns der Handlung. Die Vorbereitungen dafür sind vollständig abgeschlossen. Diese Umstände müssen von Fall zu Fall beurteilt werden.2)

Bei implantierbaren Medizinprodukten, für deren Inverkehrbringen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine CE-Kennzeichnung nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte erforderlich ist, kann eine drohende Verletzung insbesondere dann bejaht werden, wenn der Hersteller nach Abschluss der klinischen Bewertung die CE-Kennzeichnung erlangt und öffentlich bekannt macht, Bestellinformationen bereitstellt und die Präsentation der Produkte auf Fachkonferenzen oder Messen ankündigt; in einem solchen Fall ist die Markteinführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich der Vertragsmitgliedstaaten des EPGÜ, in absehbarer Zeit zu erwarten.3)

siehe auch

Artikel 62 → Einstweilige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen
Regelt die Befugnisse des Gerichts, einstweilige Maßnahmen zu erlassen, um drohende Verletzungen zu verhindern oder die Fortsetzung von Verletzungen zu untersagen.

1)
EPG, Berufungskammer, Beschl. v. 24. Februar 2025 – UPC_CoA_540/2024
2)
EPG, Lokalkammer Düsseldorf, Beschl. v. 6. September 2024 – UPC_CFI_165/2024
3)
EPG, Lokalkammer Hamburg, Beschl. v. 21. Oktober 2025 – UPC_CFI_553/2025 – Occlutech/Lepu
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