Dieser Teil beschreibt die verschiedenen Beweismittel und Beweiserhebungsmethoden, die in Verfahren vor dem Gericht zulässig sind. Es werden die Regeln für die Vorlage von Beweismitteln, die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen, die Anordnung der Beweisvorlage und Auskunftserteilung sowie die Anordnung der Beweissicherung und Inspektion festgelegt.
Regel 170 EPGVO → Beweismittel und Beweiserhebung
Legt fest, welche Beweismittel in den Verfahren vor dem Gericht zulässig sind und welche Mittel zur Beweiserhebung genutzt werden können.
Regel 171 EPGVO → Beweisangebot
Legt fest, wie Beweise für Tatsachenbehauptungen, die von der anderen Partei bestritten werden, angeboten werden müssen.
Regel 172 EPGVO → Pflicht zur Beweisvorlage
Legt fest, dass Parteien verpflichtet sind, Beweismittel für bestrittene Tatsachen vorzulegen.
Regel 173 EPGVO → Justizielle Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme
Beschreibt die Methoden der justiziellen Zusammenarbeit bei der Beweisaufnahme.
Kapitel 1 (Regeln 175-181) → Zeugen und Sachverständige der Parteien (EPGVO)
Regeln für Zeugenaussagen und Sachverständige der Parteien.
Kapitel 2 (Regeln 185-188) → Gerichtliche Sachverständige (EPGVO)
Bestellung und Pflichten von gerichtlichen Sachverständigen.
Kapitel 3 (Regeln 190-191) → Beweisvorlage und Auskunftserteilung (EPGVO)
Anordnung der Beweisvorlage und Auskunftserteilung.
Kapitel 4 (Regeln 192-199) → Beweissicherung und Inspektion (EPGVO)
Anordnung der Beweissicherung (Saisie) und Inspektion.
Kapitel 5 (Regeln 200-201) → Sonstige Beweismittel (EPGVO)
Arrest von Vermögenswerten und gerichtliche Versuche.
EPGVO Teil 2 (Regeln 170-201) → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Die übergeordnete Seite zur Verfahrensordnung.
Verfahren vor dem Gericht erster Instanz (EPGVO)
Teil 1 zum Verfahren vor dem Gericht erster Instanz.
Einstweilige Maßnahmen (EPGVO)
Teil 3 zu einstweiligen Maßnahmen.
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