Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Regel 379.5 EPGVO beschreibt die Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe.
Eine Anordnung, mit der Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss mit Gründen versehen sein.
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Regel 379 → Prüfung und Entscheidung
Beschreibt das Verfahren zur Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Prozesskostenhilfe.
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