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upc:aufnahme_in_das_register

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Aufnahme in das Register

Regel 251 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Aufnahme eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens in das Register.

siehe auch

EPGVO, Teil 4, Kapitel 5 → Verfahren bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
Behandelt das Verfahren bei Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer Endentscheidung, einschließlich der Aufnahme in das Register.

upc/aufnahme_in_das_register.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1