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upc:antrag_auf_zuweisung_eines_technisch_qualifizierten_richters

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Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters

Regel 57 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper zu stellen.

Regel 72 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper zu stellen.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 → Klage auf Nichtigerklärung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.

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