Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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„Angegriffene Ausführungsformen“ sind spezifische Produkte oder Verfahren, die in einem Patentverletzungsstreit als Gegenstand der mutmaßlichen Verletzung des Patents angeführt werden. Sie bezeichnen die vom Kläger angegriffenen und als patentverletzend geltend gemachten Handlungen oder Erzeugnisse des Beklagten, wie etwa ein technisches Gerät, das eine geschützte Erfindung umsetzt.
Es ist Sache des Klägers, in der Klageschrift zu bestimmen, welche tatsächlichen Umstände einschließlich der konkreten Gestaltung eines Produkts oder Verfahrens das Gericht im Hinblick auf eine geltend gemachte Patentverletzung zu prüfen hat; das angegriffene Ausführungsbeispiel wird regelmäßig durch die tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts oder Verfahrens im Hinblick auf die Merkmale des herangezogenen Patentanspruchs bestimmt, kann jedoch auch eine Mehrzahl von Produkten umfassen, die allgemein die vom Kläger bezeichneten technischen Merkmale aufweisen, einschließlich dem Kläger unbekannter oder künftiger Produkte, soweit sie im Wesentlichen den für die Patentverletzung als entscheidend benannten Merkmalen eines in der Klageschrift dargestellten Produkts entsprechen; in einem solchen Fall genügt es regelmäßig, wenn der Kläger die Verletzung an einem Muster des angegriffenen Ausführungsbeispiels beispielhaft darlegt.1)
Soweit zusätzliche Modellnummern dieselbe angegriffene Ausführungsform betreffen, werden sie im Tenor der Entscheidung ohnehin mitumfasst.2)
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