Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Die Inhalte des ipwiki beruhen auf amtlichen Normtexten und veröffentlichten Gerichtsentscheidungen. Aufbereitet werden sie mit maschineller Unterstützung, überwiegend unter Einsatz großer Sprachmodelle. Wegen des Umfangs des Bestandes ist der automatisierte Anteil erheblich.
Normtexte. Die gerahmten Normtexte sind unverändert aus der amtlichen Quelle übernommen und nicht von einer KI formuliert. Ihre Einarbeitung — Auswahl, Zuordnung zur Fundstelle und Zuschnitt des Ausschnitts — erfolgt maschinell unter Einsatz von KI und kann fehlerhaft sein. Maßgeblich ist der amtliche Text; im Zweifel dort nachprüfen.
Aus Entscheidungen. Rechtssätze geben Aussagen veröffentlichter Gerichtsentscheidungen wieder. Die Aussage stammt vom Gericht; ihre Übertragung in das Wiki und ihre Zuordnung zu den einzelnen Seiten erfolgen unter Einsatz von KI und können in seltenen Fällen fehlerhaft sein — ein Rechtssatz kann dann verkürzt wiedergegeben oder einem Thema zugeordnet sein, zu dem er nicht gehört. Maßgeblich ist der Text der Entscheidung; die Fundstelle steht jeweils in der Fußnote.
Maschinell erstellt. Zusammenfassungen, Verzeichnis- und Gliederungsseiten sowie die erläuternden Sätze unter den Verweisen entstehen großteils maschinell. Solche Verfahren arbeiten nicht fehlerfrei: sie können Aussagen verkürzen, Zusammenhänge unzutreffend wiedergeben oder Fundstellen falsch zuordnen.
Redaktion. Redaktionelle Arbeit findet statt: Stichproben, Korrekturen, Entscheidungen über Aufbau und Zitierweise. Beim Umfang des Bestandes ist eine vollständige Prüfung jeder einzelnen Aussage nicht gewährleistet.
Aktualität gewährleistet auch der maschinelle Betrieb nicht: Gesetze ändern sich und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter, ohne dass sichergestellt wäre, dass jede betroffene Seite zeitnah nachgezogen wird. Maßgeblich ist der Stand der amtlichen Quelle.
Hinweise auf Fehler nimmt der Betreiber entgegen [→ Impressum].
Über dem Text jeder Seite steht das Zeichen „KI erzeugt oder bearbeitet„. Es führt auf diese Seite. Das Zeichen steht einheitlich auf allen Seiten.
Es dient der Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2 der KI-Verordnung, der seit dem 2. August 2026 gilt [→ Kennzeichnung KI-erzeugter Texte von öffentlichem Interesse]. Offenzulegen ist danach, dass ein Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Die Beiträge im ipwiki.de dienen der allgemeinen Bildung und Weiterbildung und nicht der Beratung im Falle eines konkreten Rechtsstreits. Die Artikel befinden sich ständig im Aufbau. Da Artikel abschnittsweise bearbeitet werden können, können sich im Verlauf einer Überarbeitung die Informationsstände der einzelnen Teile mitunter deutlich voneinander unterscheiden und sich auch widersprechen.
Auch wenn die Beiträge fortlaufend verbessert werden, ist es möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen.
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