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— | rechtsharmonisierung [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Rechtsharmonisierung ====== | ||
+ | Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene erschöpfend harmonisiert worden ist, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht der des primären Rechts zu beurteilen.((EuGH, | ||
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+ | ==== Auslegung des EU-Rechts ==== | ||
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+ | Nach ständiger Rechtsprechung berührt der Vertrag im Rahmen der Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs nicht den Bestand der durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über geistiges Eigentum eingeräumten Rechte, sondern beschränkt lediglich je nach den Umständen die Ausübung dieser Rechte((vgl. Urteile vom 9. März 2006 in der Rechtssache C‑421/04, vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75, Terrapin, Slg. 1976, 1039, Randnr. 5, und vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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