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+ | ====== Zurechnungszusammenhang ====== | ||
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+ | Nach den allgemeinen Grundsätzen setzen Ansprüche wegen der Verletzung eines Ausschließlichkeitsrechts voraus, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem als pflichtwidrig geltend gemachten Verhalten (Tun oder | ||
+ | Unterlassen) und der Beeinträchtigung des geschützten Rechts vorliegt.((BGH, | ||
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+ | Das Grunderfordernis für die Annahme eines Zurechnungszusammenhangs ist im Rahmen sowohl der vertraglichen als auch der deliktischen Haftung die Verursachung im logisch-naturwissenschaftlichen Sinn.((BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher)) | ||
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+ | Nach der insoweit anzuwendenden [[Äquivalenztheorie]] ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.((allg. Meinung; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher; m.V.a. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - VIII ZR 49/16, NJW-RR 2017, 329 Rn. 17 mwN)) | ||
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+ | Besteht das dem Verletzer vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, | ||
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+ | Dieser Ursachenbegriff im logisch-naturwissenschaftlichen Sinn ist Mindesterfordernis jeder Haftungsbegründung.((BGH, | ||
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+ | Die sich aus der von der Äquivalenztheorie vorausgesetzten Gleichwertigkeit aller Ursachen ergebende weite Haftung grenzt die Rechtsprechung durch weitere Zurechnungskriterien wie die Adäquanz des Kausalverlaufs und den Schutzzweck der Norm ein.((BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher m.V.a. BGH, Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, NJW 2013, 2345 Rn. 20 mwN; MünchKomm.BGB/ | ||
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+ | Die Rechtsprechungsgrundsätze, | ||
+ | - ebenso wie bei der Kategorie der [[Täterschaft]] und Teilnahme [-> [[Mittäterschaft]]] - die der Feststellung der | ||
+ | äquivalenten Kausalität nachgelagerte normative Zurechnung, bei der zu fragen ist, nach | ||
+ | welchen Kriterien sich die [[Haftung]] bestimmt, wenn mehrere Personen einen für die Rechtsverletzung äquivalent kausalen Beitrag geleistet haben.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Haftung für Dritte]] | ||
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