Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
§ 1363 (1) BGB → Gesetzlicher Güterstand
Ohne abweichenden Ehevertrag leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
§ 1363 (2) BGB → Vermögen und Zugewinn
Das Vermögen der Ehegatten bleibt getrennt, doch der während der Ehe erzielte Zugewinn wird bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft ausgeglichen.
BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de