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privatrecht:weggefallen_1370
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(weggefallen)

BGBBürgerliches Gesetzbuch → Buch 4: Familienrecht → Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe → Titel 6: Eheliches Güterrecht → Untertitel 1: Gesetzliches Güterrecht → § 1370 (weggefallen)

§ 1370 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist weggefallen und im geltenden ehelichen Güterrecht ohne Inhalt.

siehe auch

BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.

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