Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 1820 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt das Verhältnis von Vorsorgevollmacht und Betreuung. Er sieht insbesondere Informationspflichten, besondere Formanforderungen und die Kontrollbetreuung vor. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
Unternormen
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BGB → Rechtliche Betreuung
Regelungen zur Bestellung, Aufgabenwahrnehmung, Kontrolle, Beendigung und Vergütung rechtlicher Betreuer Volljähriger.
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