Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 502 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Verbraucherdarlehen. Er schützt Verbraucher durch Ausschlusstatbestände und Höchstgrenzen, insbesondere bei Allgemein-Verbraucherdarlehen. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
Unternormen
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BGB → Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
Regelungen zu Abschluss, Durchführung, Beendigung und Verbraucherschutz bei Darlehen und Finanzierungshilfen.
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