Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 1486 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Stellung von Vorbehalts- und Sondergut in der fortgesetzten Gütergemeinschaft. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
§ 1486 (1) BGB → Vorbehaltsgut des Überlebenden
Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten bleibt sein bisheriges Vorbehaltsgut und umfasst bestimmte neue Erwerbe nach § 1418.
§ 1486 (2) BGB → Sondergut des Überlebenden
Sondergut des überlebenden Ehegatten bleibt sein bisheriges Sondergut und umfasst weitere Sonderguterwerbe.
BGB → Eheliches Güterrecht
Regelungen zu gesetzlichen und vertraglichen Güterständen der Ehegatten, deren Verwaltung, Haftung und Vermögensausgleich.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de