Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


privatrecht:vertragsmaessigkeit_digitaler_produkte

finanzcheck24.de

Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte

§ 327d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bestimmt, dass der Unternehmer bei Verbraucherverträgen zur Bereitstellung digitaler Produkte diese frei von Produkt- und Rechtsmängeln zu gewährleisten hat.

§ 327d BGB

Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e bis 327g bereitzustellen.

siehe auch

BGB, Buch 2, Abschnitt 3, Titel 2a → Verträge über digitale Produkte
Regelt Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen (§§ 327-327u BGB).

privatrecht/vertragsmaessigkeit_digitaler_produkte.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1