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privatrecht:vertragsbeendigung_und_schadensersatz

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Vertragsbeendigung und Schadensersatz

§ 327m des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Voraussetzungen für die Vertragsbeendigung und den Schadensersatzanspruch des Verbrauchers bei mangelhaften digitalen Produkten. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.

§ 327m (1) BGB → Vertragsbeendigung bei Mängeln
Der Verbraucher kann den Vertrag bei Mängeln des digitalen Produkts unter bestimmten Voraussetzungen beenden.

§ 327m (2) BGB → Ausschluss der Vertragsbeendigung bei unerheblichen Mängeln
Eine Vertragsbeendigung nach Absatz 1 ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen, außer bei Verbraucherverträgen gemäß § 327 Absatz 3.

§ 327m (3) BGB → Schadensersatzanspruch bei Mängeln
Verbraucher kann bei Mängeln Schadensersatz statt der Leistung gemäß § 280 Absatz 1 verlangen.

§ 327m (4) BGB → Paketvertragskündigung bei Mangel
Verbraucher können bei Vertragsbeendigung auch vom gesamten Paketvertrag zurücktreten, wenn kein Interesse an anderen Bestandteilen besteht.

§ 327m (5) BGB → Vertragsbeendigung bei Mangelhaftigkeit
Verbraucher kann sich bei Mangel des digitalen Produkts von allen Vertragsbestandteilen lösen, wenn diese nicht brauchbar sind.

siehe auch

BGB, Buch 2, Abschnitt 3, Titel 2a → Verträge über digitale Produkte
Regelt Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen (§§ 327-327u BGB).

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