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privatrecht:vertragsauslegung [2017/01/24 14:10] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
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Bei mehreren möglichen Auslegungen ist derjenigen der Vorzug zu geben, bei der der Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich die Regelung ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde.((BGH, | Bei mehreren möglichen Auslegungen ist derjenigen der Vorzug zu geben, bei der der Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich die Regelung ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würde.((BGH, | ||
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+ | Ein klarer und eindeutiger Wortlaut bildet keine Grenze für die Auslegung anhand der Gesamtumstände.((BGH, | ||
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==== Überprüfung durch das Revisionsgerichts ==== | ==== Überprüfung durch das Revisionsgerichts ==== | ||
Die Auslegung von Individualvereinbarungen ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten. Das Revisionsgericht kann die Vertragsauslegung nur darauf überprüfen, | Die Auslegung von Individualvereinbarungen ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten. Das Revisionsgericht kann die Vertragsauslegung nur darauf überprüfen, | ||
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