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privatrecht:vertragliche_oder_vorvertragliche_aufklaerungspflichten [2021/10/26 07:45] – [Vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten] mfreund | privatrecht:vertragliche_oder_vorvertragliche_aufklaerungspflichten [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten ====== | ||
+ | Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trägt eine Partei, die vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, die Beweislast dafür, dass ein durch nicht aufklärungsgerechtes Verhalten entstandener Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn sie sich pflichtgemäß verhalten hätte.((BGH, | ||
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+ | Dieser Grundsatz ist in Konstellationen anwendbar, in denen die Aufklärungspflicht den Zweck hat, dem anderen Teil eine sachgerechte, | ||
+ | einhergehenden Risiken zu ermöglichen.((BGH, | ||
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+ | Ist die Aufklärung in solchen Fällen nicht pflichtgemäß erfolgt, hat sich eine Gefahr verwirklicht, | ||
+ | der die Aufklärungspflicht schützen sollte. Folgerichtig obliegt es dem Aufklärungspflichtigen, | ||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Aufklärungspflichten]] |
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