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privatrecht:verletzer

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privatrecht:verletzer [2023/07/04 07:51] – angelegt mfreundprivatrecht:verletzer [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Verletzer ======
  
 +Verpflichtet sich der [[Verletzer]] unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung uneingeschränkt zur Unterlassung weiterer Verletzungen, so ist damit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die [[Wiederholungsgefahr]] als materiell-rechtliche Voraussetzung des geltend gemachten [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsanspruchs]] im Allgemeinen ausgeräumt. Dafür genügt bereits der Zugang einer einseitig vom Schuldner abgegebenen [[strafbewehrte Unterlassungserklärung]|strafbewehrten Unterlassungserklärung]]; deren Annahme ist nicht erforderlich.(((st. Rspr.; BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 144/21 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III; m.w.N.))
 +
 +===== siehe auch =====
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 +-> [[Unterlassungsanspruch]]