Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
privatrecht:verbraucherrechterichtlinie [2022/03/03 08:08] – mfreund | privatrecht:verbraucherrechterichtlinie [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/ | ||
+ | VRR oder VR-RL | ||
+ | |||
+ | ==== Art. 2 Nr. 14 der Richtlinie 2011/ | ||
+ | |||
+ | Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 2 Nr. 14 der Richtlinie | ||
+ | 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte | ||
+ | der Verbraucher, | ||
+ | 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie | ||
+ | 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates | ||
+ | (ABl. L 304 vom 22. November 2011, S. 64) sowie zur Auslegung von Art. 2 Nr. 12 der Richtlinie | ||
+ | (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte | ||
+ | vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und | ||
+ | der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG (ABl. L 136 vom | ||
+ | 22. Mai 2019, S. 28) in der berichtigten Fassung (ABl. L 305 vom 26. November 2019, S. 66) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: | ||
+ | |||
+ | 1. Kann eine andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderung im Sinne von Art. 2 Nr. 14 | ||
+ | der Richtlinie 2011/83/EU und eine andere nicht mit der Vertragsmäßigkeit verbundene Anforderung im Sinne von Art. 2 Nr. 12 der Richtlinie (EU) 2019/771 vorliegen, wenn die Verpflichtung des Garantiegebers an in der Person des Verbrauchers liegende Umstände, insbesondere an seine subjektive Haltung zur Kaufsache (hier: die in das Belieben des Verbrauchers gestellte Zufriedenheit mit der Kaufsache) anknüpft, ohne dass diese persönlichen Umstände mit dem Zustand oder den Merkmalen der Kaufsache zusammenhängen müssen? | ||
+ | |||
+ | 2. Für den Fall, dass Frage 1 bejaht wird: | ||
+ | Muss das Fehlen von Anforderungen, | ||
+ | Umstände (hier: seine Zufriedenheit mit den erworbenen Waren) gründen, anhand objektiver | ||
+ | Umstände feststellbar sein? | ||
+ | |||
+ | ==== Art. 6 Abs. 1 Buchst. h ==== | ||
+ | |||
+ | Die nach Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU erforderlichen Informationen sind grundsätzlich unmittelbar in dem für den Fernabsatz benutzten Fernkommunikationsmittel selbst zu erteilen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Für die Frage, ob alle in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU genannten Informationen objektiv in | ||
+ | einem Werbemittel dargestellt werden können, ist erheblich, welchen Anteil diese Informationen am | ||
+ | verfügbaren Raum des vom Unternehmer ausgewählten Werbeträgers einnehmen würden; die Werbebotschaft muss gegenüber den Verbraucherinformationen nicht zurücktreten. Das ist regelmäßig | ||
+ | nicht der Fall, wenn für die verpflichtenden Verbraucherinformationen bei Verwendung einer für den | ||
+ | durchschnittlichen Adressaten der Werbung angemessenen Schrifttype nicht mehr als ein Fünftel des | ||
+ | für eine konkrete Printwerbung verfügbaren Raums benötigt wird.((BGH, Urteil vom 11. April 2019 - I ZR 54/16 - Werbeprospekt mit Bestellpostkarte II)) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | Art 256 EGBGB ff -> [[Informationspflichten]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de