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privatrecht:unwirksame_allgemeine_geschaeftsbedingung

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privatrecht:unwirksame_allgemeine_geschaeftsbedingung [2022/01/11 10:02] – [Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung] mfreundprivatrecht:unwirksame_allgemeine_geschaeftsbedingung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung ======
  
 +§§ 307 bis 309 BGB 
 +
 +§ 307 BGB -> [[Inhaltskontrolle]] \\
 +
 +Der Verwender einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung ist auf der Grundlage eines [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsanspruchs]] nicht verpflichtet, Kunden von sich aus darüber aufzuklären, dass die beanstandeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sind.((BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - I ZR 184/15 - Klauselersetzung; m.V.a. Staudinger/Martinek, BGB, Neubearb. 2013, § 1 UKlaG Rn. 25)) 
 +
 +Die Regelung des § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB entspricht inhaltlich § 43b Satz 1 TKG, bleibt aber insoweit hinter dem Regelungsgehalt des § 43b TKG zurück, als sich § 43b TKG nicht auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt, sondern auch auf Individualvereinbarungen Anwendung findet.((BGH, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 106/20 - Kabel-TV-Anschluss; m.w.N.)) Sie ist - ebenso wie § 43b Satz 1 TKG (dazu
 +B II 2) - eine Marktverhaltensregelung.((BGH, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 106/20 - Kabel-TV-Anschluss))
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]
privatrecht/unwirksame_allgemeine_geschaeftsbedingung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1