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privatrecht:unwirksame_allgemeine_geschaeftsbedingung [2018/08/06 07:35] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
privatrecht:unwirksame_allgemeine_geschaeftsbedingung [2022/01/11 10:02] (aktuell) mfreund [Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung] |
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Der Verwender einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung ist auf der Grundlage eines [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsanspruchs]] nicht verpflichtet, | Der Verwender einer unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingung ist auf der Grundlage eines [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsanspruchs]] nicht verpflichtet, | ||
+ | Die Regelung des § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB entspricht inhaltlich § 43b Satz 1 TKG, bleibt aber insoweit hinter dem Regelungsgehalt des § 43b TKG zurück, als sich § 43b TKG nicht auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt, | ||
+ | B II 2) - eine Marktverhaltensregelung.((BGH, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
-> [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] | -> [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] |
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