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privatrecht:unternehmer_rechtsfaehige_personengesellschaft

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Rechtsfähige Personengesellschaft im Unternehmerbegriff

§ 14 (2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert den Begriff der rechtsfähigen Personengesellschaft im Kontext des Unternehmerbegriffs.

§ 14 (2) BGB

Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Die Norm stellt klar, dass Personengesellschaften, die am Rechtsverkehr mit eigener Rechtsfähigkeit teilnehmen, dem Unternehmerbegriff zugeordnet sein können, sofern sie in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handeln.

siehe auch

§ 14 BGB → Unternehmer
Hauptseite mit Überblick und Verweisliste zu den Absätzen.

§ 14 (1) BGB → Definition des Unternehmerbegriffs
Tatbestandliche Voraussetzungen des Unternehmerstatus.

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