Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


privatrecht:unternehmer_definition_des_unternehmerbegriffs

finanzcheck24.de

Definition des Unternehmerbegriffs

§ 14 (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt fest, wer Unternehmer ist und grenzt den Unternehmer vom Verbraucher ab.

§ 14 (1) BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Maßgeblich ist der objektive Zweck beim konkreten Rechtsgeschäft. Die Zuordnung erfolgt geschäftsbezogen; Abgrenzung zu § 13 BGB [→ Verbraucher].

siehe auch

§ 14 BGB → Unternehmer
Hauptseite mit Überblick und Verweisliste zu den Absätzen.

§ 14 (2) BGB → Rechtsfähige Personengesellschaft im Unternehmerbegriff
Definition und Bedeutung der rechtsfähigen Personengesellschaft.

privatrecht/unternehmer_definition_des_unternehmerbegriffs.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1