§ 14 (1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt fest, wer Unternehmer ist und grenzt den Unternehmer vom Verbraucher ab.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Maßgeblich ist der objektive Zweck beim konkreten Rechtsgeschäft. Die Zuordnung erfolgt geschäftsbezogen; Abgrenzung zu § 13 BGB [→ Verbraucher].
§ 14 BGB → Unternehmer
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§ 14 (2) BGB → Rechtsfähige Personengesellschaft im Unternehmerbegriff
Definition und Bedeutung der rechtsfähigen Personengesellschaft.
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