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privatrecht:unterlassen

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 +====== Unterlassen ======
  
 +Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun [-> [[Deliktisches Handeln]]] oder Unterlassen zu verlangen.
 +
 +Besteht das dem Verletzer [-> [[Rechtsverletzung]]] vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, ist zu fragen, ob eine pflichtgemäße Handlung den Eintritt der Rechtsgutsverletzung verhindert hätte.((BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher; m.V.a. BGH, NJW 2012, 850 Rn. 10; BeckOGK.BGB/Brand, Stand 1. Februar
 +2021, § 249 Rn. 213))
 +
 +[[Duldung]] ist ein Unterfall des Unterlassens. Duldung betrifft jegliches Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, was zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.
 +
 +-> [[Unterlassungsanspruch]]  \\
 +
 +-> [[Verfahrensrecht:Unterlassungsgebot]] \\
 +-> [[Verfahrensrecht:Unterlassungstitel]] \\
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Unterlassungsanspruch]] \\
 +-> [[Rechtsverletzung]] \\
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