Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
privatrecht:unselbstaendiger_auskunftsanspruch_zur_vorbereitung_und_durchsetzung_eines_schadensersatzanspruchs [2022/10/17 10:32] – mfreund | privatrecht:unselbstaendiger_auskunftsanspruch_zur_vorbereitung_und_durchsetzung_eines_schadensersatzanspruchs [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Unselbständiger Auskunftsanspruch zur Vorbereitung und Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs ====== | ||
+ | Der Inhaber einer verletzten Marke oder eines verletzten Unternehmenskennzeichens hat nach § 242 BGB [-> [[Privatrecht: | ||
+ | |||
+ | Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB besteht grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | § 242 BGB -> [[Treu und Glauben]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de