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privatrecht:tatmittler

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 +====== Tatmittler ======
  
 +In allen Fällen schließt die [[Tatherrschaft]] des unmittelbar Handelnden die Annahme aus, er werde als [[Tatmittler]] von einem bloß mittelbar oder tatferner Handelnden beherrscht. In Betracht kommt dann allenfalls [[Mittäterschaft]], die eine gemeinschaftliche Tatbegehung und damit ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt.((st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher; m.V.a. BGH, Urteil vom 5. März 2020 - I ZR 32/19, GRUR 2020, 738 Rn. 42 = WRP 2020, 861 - Internetradiorecorder, mwN))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Mittäterschaft]]