Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


privatrecht:sterilisation

finanzcheck24.de

Sterilisation

§ 1830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthält besondere Regeln zur Sterilisation betreuter Personen. Er stellt hohe Anforderungen an Zulässigkeit, Genehmigung und Durchführung. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.

§ 1830 (1) BGB → Voraussetzungen der Sterilisation
Eine Sterilisation des Betreuten durch Einwilligung des Sterilisationsbetreuers ist nur bei dauerhaft fehlender Einwilligungsfähigkeit, Übereinstimmung mit dem natürlichen Willen, drohender Schwangerschaft mit gravierenden Gesundheitsgefahren und fehlenden milderen Mitteln zulässig.

§ 1830 (2) BGB → Genehmigung und Wartefrist
Die Einwilligung in die Sterilisation bedarf gerichtlicher Genehmigung, die Durchführung ist erst nach zwei Wochen zulässig und es ist eine möglichst reversibel gestaltbare Methode zu wählen.

siehe auch

BGB → Rechtliche Betreuung
Regelungen zur Bestellung, Aufgabenwahrnehmung, Kontrolle, Beendigung und Vergütung rechtlicher Betreuer Volljähriger.

privatrecht/sterilisation.txt · Zuletzt geändert: von script