Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Ausschluss von Ersatzansprüchen des Geschäftsführers bei fehlender Ersatzabsicht im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Hauptseite bündelt die Unterseiten zu den Absätzen.
Unternormen
Übergeordnete Seite
BGB → Geschäftsführung ohne Auftrag
Regelungen zu Voraussetzungen, Pflichten und Ansprüchen bei Geschäftsführung ohne Auftrag für einen anderen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de