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privatrecht:reisevertrag

Reisevertrag

Die Regeln über die reiserechtliche Gewährleistung haben Vorrang vor den Regelungen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts.1)

Deshalb kommt eine entsprechende Anwendung von § 645, § 648a oder § 314 BGB auf einen Reisevertrag im Falle von Leistungshindernissen nicht in Betracht.2)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 18. Februar 2025 - X ZR 68/24; Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 - X ZR 18/22, RRa 2023, 116 = NJW-RR 2023, 755 Rn. 30
2)
BGH, Urteil vom 18. Februar 2025 - X ZR 68/24
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