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Die Bewertung der von der Covid-19-Pandemie ausgehenden Gefahr als unvermeidbarer, | Die Bewertung der von der Covid-19-Pandemie ausgehenden Gefahr als unvermeidbarer, | ||
erheblich zu beeinträchtigen, | erheblich zu beeinträchtigen, | ||
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+ | Die Frage, ob eine pandemische Lage am Bestimmungsort eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise zur Folge hat, nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Falles, insbesondere die Gefahren, die dem Reisenden bei Durchführung der Reise drohen.((BGH, | ||
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