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+ | ====== Rechtsmissbräuchliche Berufung auf ein Vertragsstrafeversprechen ====== | ||
+ | -> [[Wettbewerbsrecht: | ||
+ | -> [[Markenrecht: | ||
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+ | Die Frage, ob die Geltendmachung einer [[Vertragsstrafe]] aus einer [[Unterlassungserklärung]] rechtsmissbräuchlich ist, beurteilt sich gemäß § 242 BGB nach den allgemeinen Grundsätzen von [[Treu und Glauben]].((BGH, | ||
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+ | Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob das Verhalten des Abmahnenden | ||
+ | vor, bei und nach der Abmahnung den Schluss rechtfertigt, | ||
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+ | Ausnahmsweise stellt die Berufung auf eine vom Schuldner nicht rechtzeitig gekündigte Unterwerfungserklärung eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn dem Gläubiger der Unterlassungsanspruch eindeutig nicht mehr zusteht.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | Schlägt der Abmahnende dem wegen eines Wettbewerbsverstoßes Abgemahnten in einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung für jeden Fall der Zuwiderhandlung das Versprechen einer Vertragsstrafe vor, die unabhängig von einem Verschulden verwirkt sein soll, kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die Geltendmachung des Unterlassungsa-spruchs missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist. | ||
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+ | Kann sich der Schuldner eines Unterwerfungsvertrages im allgemeinen nur durch fristlose Kündigung von der übernommenen vertraglichen Verpflichtung lösen, kann es doch im Einzelfall rechtsmißbräuchlich sein, wenn sich der Gläubiger auf ein nicht rechtzeitig gekündigtes Vertragsstrafeversprechen beruft. Hiervon ist immer dann auszugehen, wenn der vertraglich gesicherte gesetzliche Unterlassungsanspruch dem Gläubiger aufgrund der erfolgten Gesetzesänderung unzweifelhaft, | ||
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+ | Die Berufung auf ein Vertragsstrafeversprechen ist trotz einer nicht rechtzeitig erfolgten Kündigung immer dann rechtsmissbräuchlich, | ||
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+ | Nicht ausreichend ist allerdings, wenn der Unterlassungsanspruch vom Gläubiger nur deshalb nicht geltend gemacht werden könnte, weil sich die Parteien auf dem vom Gläubiger bedienten regionalen Markt nicht begegnen.((OLG Karlsruhe Urteil vom 7.5.2012, 6 U 187/10; m.V.a. BGH GRUR 2001, 85 – Altunterwerfung IV)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Vertragsstrafe]] |
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