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Rechtsmangel

§ 327g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert die Voraussetzungen für die Freiheit digitaler Produkte von Rechtsmängeln, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch den Verbraucher ohne Verletzung von Rechten Dritter.

§ 327g BGB

Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.

siehe auch

BGB, Buch 2, Abschnitt 3, Titel 2a → Verträge über digitale Produkte
Regelt Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen (§§ 327-327u BGB).

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