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Rechte des Verbrauchers bei Mängeln

§ 327i des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln digitaler Produkte, insbesondere Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Preisreduzierung sowie Schadensersatzansprüche.

§ 327i BGB

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen, 1.nach § 327l Nacherfüllung verlangen,2.nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und3.nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

siehe auch

BGB, Buch 2, Abschnitt 3, Titel 2a → Verträge über digitale Produkte
Regelt Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen (§§ 327-327u BGB).

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