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privatrecht:maklervertrag

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 +====== Maklervertrag ======
  
 +§ 652 BGB -> [[Entstehung des Lohnanspruchs aus dem Maklervertrag]]
 +
 +-> [[Verbot der Maklertätigkeit für Rechtsanwälte]] \\
 +
 +Ein Maklervertrag ist ein Vertrag, der den Vergütungsanspruch des Maklers an den Erfolg der Maklerleistung anknüpft. Nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB verdient der Makler nur dann eine Provision, wenn der Vertrag infolge des
 +Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt.((BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 67/18 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater))
 +
 +Entsprechendes gilt für einen Versicherungsmaklervertrag, bei dem der Versicherungsnehmer für einen nachgewiesenen oder vermittelten Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung nur dann eine Vergütung entrichten soll, wenn es
 +zu einer Änderung des Tarifs tatsächlich kommt.((BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 67/18 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater))
 +
 +Bei besonders engen persönlichen Bindungen zwischen dem Maklerkunden und dem Erwerber eines Objekts ist der Maklerkunde dem Makler zur Provisionszahlung verpflichtet, wenn ihm der Vertragsschluss im wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugutekommt wie ein eigener. Der Umstand, dass der Maklerkunde mit dem Erwerber eng persönlich verbunden ist, reicht für sich allein jedoch nicht aus, um die Provisionspflicht zu begründen.((BGH, Urteil vom 17. Oktober 2018 - I ZR 154/17))
 +
 +Weist der Verkäufermakler seinem Kunden einen Kaufinteressenten nach und kommt der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, entsteht kein Provisionsanspruch gegen den Verkäufer, auch wenn zwischen dem Erwerber und dem
 +nachgewiesenen Kaufinteressenten eine feste, auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche Bindung besteht.((BGH, Urteil vom 21. November 2018 - I ZR 10/18))
 +
 +Der Makler, der aufgrund eines Makleralleinauftrags damit beauftragt ist, dem Verkäufer
 +Kaufinteressenten für ein Grundstück nachzuweisen oder zu vermitteln, verletzt seine
 +Pflichten und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er dem Verkäufer gegenüber ein Kaufangebot unzutreffend darstellt, ihm ein Kaufangebot verschweigt, den Kontakt
 +zu Kaufinteressenten abreißen lässt, keine ausreichenden Vermarktungsbemühungen unternimmt oder bei eigenem Kaufinteresse Kaufinteressenten überhöhte Preisvorstellungen
 +der Verkäuferseite nennt, um sie von einer Abgabe eines Kaufangebots abzuhalten.((BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17))
 +
 +Der Maklerkunde, der dem pflichtwidrig handelnden Makler sein Eigentum zu einem Preis
 +unter Wert veräußert, kann von diesem im Wege der Naturalrestitution die Rückabwicklung
 +des Kaufvertrags beanspruchen. Sein Schadensersatzanspruch ist nicht auf den Ausgleich
 +des Mehrwerts des Kaufgegenstands beschränkt.((BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17))
 +
 +Tritt der geschädigte Verkäufer Ansprüche aus dem Maklervertrag und aus dem mit dem
 +Makler geschlossenen Kaufvertrag ab und ermächtigt er den Zessionar außerdem, vom
 +Kaufvertrag zurückzutreten, steht dem Zessionar und nicht dem Zedenten das Wahlrecht
 +zu, ob er vom Schädiger Schadensersatz in Form von Naturalrestitution oder Wertersatz
 +verlangt.((BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 160/17))
 +
 +Der Maklerkunde kann vom Makler die Rückzahlung einer nicht geschuldeten Provision
 +unabhängig von einem gegen diesen bestehenden Schadensersatzanspruch verlangen, bei dem er sich eine fiktive Maklerprovision als Vorteilsausgleich anrechnen lassen muss.((BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 164/17 - Meda Gate))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 652 BGB -> [[Entstehung des Lohnanspruchs aus dem Maklervertrag]]
privatrecht/maklervertrag.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1