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+ | ====== Kurventreppenlift ====== | ||
+ | Ein Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit einer individuell erstellten, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene ist ein [[Werkvertrag]]. Wird ein solcher Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit einem Verbraucher geschlossen, | ||
+ | zu, weil der in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehene Ausschluss dieses Rechts Werkverträge nicht erfasst.((BGH, | ||
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+ | Die werbliche Angabe eines Anbieters von Treppenliften, | ||
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+ | Bei der für die rechtliche Einordnung dieses Vertrags anzustellenden Gesamtbetrachtung liegt der Schwerpunkt nicht auf der mit dem Warenumsatz verbundenen Übertragung von Eigentum und Besitz am zu liefernden Treppenlift, | ||
+ | sondern auf der Herstellung eines funktionstauglichen Werks, das zu einem wesentlichen Teil in der Anfertigung einer passenden Laufschiene und ihrer Einpassung in das Treppenhaus des Kunden besteht. Auch der hierfür an den individuellen Anforderungen des Bestellers ausgerichtete, | ||
+ | daher für das Vorliegen eines Werkvertrags. Bei der Bestellung eines Kurventreppenlifts, | ||
+ | grund, für dessen Verwirklichung die Lieferung der Einzelteile einen zwar notwendigen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Werkvertrag]] |
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