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privatrecht:kuendigung_von_dauerschuldverhaeltnissen_aus_wichtigem_grund_schadensersatzanspruch_bei_kuendigung

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Schadensersatzanspruch bei Kündigung

Rechtsprechung

Schließlich bleibt mit dem Eintritt in ein fremdes Vertragsverhältnis auch das vertraglich vereinbarte Regime erhalten, einschließlich etwaiger vereinbarter Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln. All das erscheint nicht unbillig, sondern kann im Zweifel so verstanden werden, dass der neue Vertragspartner auch mit den – vom alten übernommenen – vertraglichen Bindungen einverstanden ist. Erweist sich der Vertrag nachträglich nicht als gewinnbringend oder verstößt der Vertragspartner gegen seine Vertragspflichten, kann der Zessionar sich auf die ihm zustehenden Rechte zur Lösung vom Vertrag (Kündigung gemäß § 314, Rücktritt nach §§ 346 ff. BGB) und auf Schadensersatz gegen seinen Vertragspartner berufen.1)

Die Klägerin hat mit der Klage bereits Schadensersatz verlangt. Im Urteil des I. Zivilsenats des BGH vom 27.05.2020 – I ZR 119/19 – Flexitanks II heißt es allerdings, mit der – nicht fristlosen – Kündigung seien die Rechte aus dem Vertrag nicht entfallen, die Klägerin werde daher nunmehr verlangen können, dass die Beklagte die Herkunft der Angebote offen lege.2)

Auskunft und Rechnungslegung

Die Klägerin kann gemäß §§ 259, 260 BGB von der Beklagten Auskunftserteilung und Rechnungslegung verlangen. … Hierzu ist sie im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche nach §§ 280 Abs. 1, 314 Abs. 4 BGB berechtigt. Nach Beendigung eines die Parteien verbindenden Dauerschuldverhältnisses durch ordentliche Kündigung stehen der Klägerin weitergehende Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung nach den §§ 259, 260, 666, 667 BGB zu.3)

siehe auch

§ 314 BGB → Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
Regelt das Recht zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund.

§ 259 BGB → Umfang der Rechenschaftspflicht
Regelt den Umfang der Rechenschaftspflicht.

§ 260 BGB → Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
Regelt Pflichten bei der Auskunftserteilung.

§ 280 BGB → Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Regelt den Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.

1)
BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - I ZR 119/19 - Flexitanks II
2)
BGH, Urteil vom 27.05.2020 – I ZR 119/19 – Flexitanks II
3)
BGH, Urteil vom 26. Januar 2022 - I ZR 15/21 - Flexitanks III
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