Ist der Geschäftsführer über die Person des Geschäftsherrn im Irrtum, so wird der wirkliche Geschäftsherr aus der Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
BGB → Geschäftsführung ohne Auftrag
Regelungen zu Voraussetzungen, Pflichten und Ansprüchen bei Geschäftsführung ohne Auftrag für einen anderen.
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