Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


privatrecht:herausgabeanspruch_nach_eintritt_der_verjaehrung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

privatrecht:herausgabeanspruch_nach_eintritt_der_verjaehrung [2023/07/25 08:29] – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1privatrecht:herausgabeanspruch_nach_eintritt_der_verjaehrung [2024/02/28 09:06] (aktuell) mfreund
Zeile 8: Zeile 8:
  
 § 818 (2) BGB -> [[Wertersatzanspruch]] \\ § 818 (2) BGB -> [[Wertersatzanspruch]] \\
 +
 +Die zehnjährige Verjährungsfrist des § 852 Satz 2 BGB beginnt mit der Entstehung des ursprünglichen Schadensersatzanspruchs, nicht erst mit dessen Verjährung.((BGH, Beschluss vom 25. Januar 2024 - I ZB 51/23))
  
 Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet (§ 852 Satz 1 BGB). Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf seine Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (§ 852 Satz 2 BGB). Diese Verjährungsfrist war nicht abgelaufen, als der Kläger die Schadensersatzansprüche mit Schriftsatz vom 3. August 2012 unter Hinweis auf die in der Anlage zu diesem Schriftsatz im Einzelnen bezeichneten 106 Lichtbilder geltend gemacht hat.((BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile)) Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet (§ 852 Satz 1 BGB). Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf seine Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an (§ 852 Satz 2 BGB). Diese Verjährungsfrist war nicht abgelaufen, als der Kläger die Schadensersatzansprüche mit Schriftsatz vom 3. August 2012 unter Hinweis auf die in der Anlage zu diesem Schriftsatz im Einzelnen bezeichneten 106 Lichtbilder geltend gemacht hat.((BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile))
privatrecht/herausgabeanspruch_nach_eintritt_der_verjaehrung.1690273786.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1