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privatrecht:fernabsatzvertraege_definition_fernabsatzvertraege

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Definition der Fernabsatzverträge

§ 312c (1) BGB definiert Fernabsatzverträge.

§ 312c (1) BGB

Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

siehe auch

§ 312c BGB → Fernabsatzverträge

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