Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Macht der zur Herausgabe einer entzogenen Sache Verpflichtete Verwendungen auf die Sache, so stehen ihm dem Verletzten gegenüber die Rechte zu, die der Besitzer dem Eigentümer gegenüber wegen Verwendungen hat.
BGB → Unerlaubte Handlungen
Regelungen zur deliktischen Haftung, Verantwortlichkeit und Schadenskompensation bei unerlaubten Handlungen.
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